Freitag, 21 November 2008
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Installationen und Inbetriebnahme

Vorgängig zu einer Installation / Einrichtung neuer elektronischer Navigationsgeraete oder des SIC-Systems von Nautic Electronics wird an Bord der Yacht eine Analyse der bestehenden Schiffselektronik und Schiffselektrik durchgefuehrt. Aufgrund dieser Analyse wird ein Konzept sowie eine Kostenofferte erarbeitet, welche dem Yachteigner unterbreitet werden. Nach Auftragserteilung wird mit dem Kunden das weitere Vorgehen und die Terminierung der Installationsarbeiten vereinbart.

Die Analyse ist je nach Grössenordnung kostenpflichtig. Bei nachfolgender Auftragerteilung gemäss Konzeptvorschlag werden dem Kunden bis zu 50% der Analysekosten auf der gesamten folgenden Auftragssumme angerechnet. Davon ausgenommen sind Reisekosten und -Spesen.

Die Analyse wird durch Nautic Electronics als „Vorprojekt“ betrachtet und dient der klaren Kosten- und Aufwands-ermittlung und lässt daraufhin eine einwandfreie Konzeption und Vorgehensweise zu.

Grundsätzlich übernimmt Nautic Electronics im Namen und Auftrag des Kunden den kompletten Einbau von Yacht-Navigations- und Überwachungssystemen, Yacht-Ortungs-, Yacht--Funk-, Elektronikgeraeten und sonstigen Maschinen und Aggregaten an Bord. Nach Lieferung des vertraglich vereinbarten Lieferumfangs an den Kunden erfolgt der Einbau der gelieferten Elektronikgeraete durch Nautic Electronics Spezialisten selbst oder ueber eine durch Nautic Electronics bevollmaechtigte Vertretung. Der Kunde ist dafür besorgt, daß Spezialisten der Nautic Electronics oder deren Vertretung entsprechend Zugang zu der entsprechenden Yacht erhalten. Termine werden vordefiniert oder in einzelnen Faellen separat abgestimmt.

Diese führt ihrerseits die Installation im Auftrag und in Abstimmung der Nautic Electronics durch.

Die Inbetriebnahme und Übergabe der Elektronik- und Navigationsgeräte erfolgt durch die Vertretung der Nautic Electronics oder durch Nautic Electronics selbst. In jedem Fall wird die Uebergabe zusammen mit einem Repräsentanten der Nautic Electronics dem Kunden an Bord seiner Yacht übergeben und ein gemeinsames Übernahme-Protokoll erstellt und unterzeichnet.

Die für einen ordnungsgemaessen Einbau erforderlichen Skizzen, Dokumente und Zeichnungen werden der Nautic Electronics respektive deren Vertretung durch den Käufer vor Installationsbeginn zur Verfügung gestellt. Nach Abnahme des gesamten Projektes werden die der Nautic Electronics oder deren Vertretung überlassenen Dokumente dem Kunden wieder ausgehändigt.

Nachstehend sind die schiffbaulichen Arbeiten spezifiziert, die zum Lieferungs- und Leistungsumfang des Käufers gehören:

Alle Arbeiten, die zum befestigen der einzelnen Geräte erforderlich sind, z. B. Decksdurchbrüche, Konsolen, Schutzrohre, Anfertigung von Hilfsmasten, sonstige Masten u. a.

Beachtung und Einhaltung der Vorschriften, die für Isolierung von Stagen und Erdung bestehen, elektrische Entstörungen von Maschinen, Yachtinstrumenten und -Geräten an Bord von See- und Binnenschiffen.

Die Verkabelung für die Elektronik- / Navigationsgeräte innerhalb des Funkraumes wird durch von Nautic Electronics beauftragte Spezialisten vorgenommen. Ebenfalls erfolgt die Lieferung dieser Spezialkabel durch diese Installateure. Die Lieferung der Spezialkabel ist in den Gerätepreisen nicht enthalten und wird gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Lieferung, Verlegung und Einführung der Kabel ausserhalb des Funkraumes bzw. das Einziehen in Kabelschutzrohre erfolgt durch den Käufer bzw. durch eine von ihm beauftragte Firma. Sämtliche Arbeiten und Tätigkeiten werden durch Spezialisten der Nautic Electronics entsprechend organisiert und koordiniert.

Der Käufer veranlasst die Anfertigung von allenfalls erforderlichen Schutzkästen, Konsolen etc., die zum Aufstellen der Geräteeinheiten erforderlich sind. Hierzu zählen auch das Auftstellen von elektrischen Umformern, Notbatterien und sonstige Ausrüstungsgegenständen. Diese Aufgaben können ebenfalls durch Nautic Electronics übernommen werden, werden aber separat in Rechnung gestellt.

Der Käufer ist besorgt, sämtliche Einrichtungsgegenstände, die zur Aufstellung der Geräte notwendig oder behördlich vorgeschrieben sind, rechtzeitig und terminlich mit Nautic Electronics abgestimmt, zu liefern. Der Käufer hat die behördlichen Vorschriften hinsichtlich der Funkraumeinrichtung zu beachten.

Zum Lieferumfang des Käufers gehören z.B. notwendiges Tauwerk und Blöcke zum Heissen der Antennen, Rahmen und Rahmenbeschläge sowie Aufbringen der Antennen, Anbringen der Blöcke usw.

Durch die auf dem Gebiet der Schiffs- / Yachtlektronik, Informatik und Kommunikation speziell ausgebildeten und durch Nautic Electronics entsprechend zertifizierten Spezialisten werden die Elektronik-Geräte an die verlegten Kabel angeschlossen. Nach der Inbetriebnahme wird die Anlage betriebsklar vorgeführt und an den Eigner bzw. dessen Bevollmächtigten übergeben. Jegliche Abnahmekosten gehen zu Lasten des Käufers. Für die Einrichtung und Benutzung bietet Nautic Electronics ein gesondertes Ausbildungs- und Schulungsprogamm an.

Die Montage durch den Verkäufer erfolgt nur in gesondertem Auftrag zu den Montagebedingungen des Verkäufers.

Mit der Anwendung eines erprobten Zertifizierungssystems der durch Nautic Electronics eingesetzten Informatik-, Kommunikations- & Elektronikspezialisten entstehen dem Kunde nicht unnötige problematische Intallationskosten. Zudem erhält der ein hohes Mass an Verlässlichkeit der durch Nautic Electronics - Spezialisten installierten Einheiten und Systeme und die Installationszeit verkürzt sich bedingt durch vorhandenes fachmännisches Know how massiv.

Nautic Electronics garantiert für eine einwandfreie, qualitativ hochstehende Lieferung und Installation sämtlicher elektronischer Einheiten an Bord einer Yacht.

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